Serviceübersicht
Bürgerservice
- Wohnsitzanmeldung
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Fundbüro
- Fischereischein
Einverständniserklärung eines Elternteils für die Ausstellung eines (vorläufigen) Reisepasses bzw. (vorläufigen) Personalausweises für minderjährige Kinder.
Wenn eine andere Person Ihren Personalausweis oder Reisepass abholen soll, benötigt diese eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht. Die Person muss sich auch selbst ausweisen können.
Anzeige des Verlustes oder Diebstahls eines Ausweisdokuments
Mit diesem Service können Sie sich den aktuellen Status Ihrer Pass-Anforderung bei der Bundesdruckerei anzeigen lassen.
Sollten Sie nicht persönlich zur Anmeldung/Ummeldung vorstellig werden können, haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine von Ihnen benannte Person vertreten zu lassen.
Online-Service des Bundesamtes für Justiz. Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, die AusweisApp2 und ein passendes Kartenlesegerät.
Widerspruch gegen die Weitergabe eigener Daten an Institutionen
Sie haben etwas gefunden? Die Fundmeldung ist nur dann gültig, wenn Sie vom zuständigen Fundbüro eine Eingangsbestätigung erhalten haben. Ansonsten ist die gesetzliche Meldepflicht für Fundgegenstände noch nicht erfüllt. In diesem Fall setzen Sie sich bitte direkt mit dem zuständigen Fundbüro in Verbindung.
Über diesen Onlinedienst können Sie die erstmalige Ausstellung eines Fischereischeins nach bestandener Prüfung oder die Ersatzausstellung eines Fischereischeins (z. B. nach Verlust oder nach einer Namensänderung) beantragen.
Mit diesem Onlinedienst können Sie die Fischereiabgabe in den am Dienst teilnehmenden Bundesländern entrichten. Sie erhalten einen digitalen Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe. Je nach landesrechtlichen Regelungen ist dieser Nachweis beim Fischfang mitzuführen.
Sie haben etwas verloren? Geben Sie hier Ihre Verlustanzeige auf. Das Fundbüro informiert Sie, falls Ihr Gegenstand abgegeben wird.
Sie benötigen einen Nachweis über Meldezeiten in Geseke und können nicht persönlich erscheinen? Sie haben die Möglichkeit, sich durch eine von Ihnen benannte Person vertreten zu lassen.
Soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden.
Wenn nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder der (Haupt-) Wohnsitz des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten zu erklären.
Jugendliche (15 bis 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen zuvor ärztlich untersucht werden. Die Untersuchung darf nicht länger als 14 Monate zurückliegen. Die Kostenerstattung muss bei der Gemeinde beantragt werden. Für die Untersuchung hat der Jugendliche freie Arztwahl. Auf die Erstuntersuchung erfolgt nach einem Jahr die erste Nachuntersuchung.
Bei einem Umzug können Sie die Anmeldung ihres neuen Wohnsitzes für Sie als Einzelperson oder für Ihre Familie online erledigen - kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebescheinigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte einfach selbst. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.
Ein Einzug muss vom Wohnungsgeber schriftlich bestätigt werden.
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- Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises und ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt.
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- Das Bezahlen ist online möglich.
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- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.
Hinweis: Sie sind momentan nicht im Serviceportal angemeldet.
Die überwiegende Anzahl der hier angebotenen Dienste können Sie auch ohne Anmeldung nutzen. Jedoch bietet Ihnen die Anmeldung den Vorteil, dass die von Ihnen anzugebenden persönlichen Daten (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer) vielfach bereits automatisch in die Eingabemasken eingetragen werden. Darüber hinaus stehen Ihnen mit der Anmeldung ein eigenes Postfach für Nachrichten sowie eine Übersicht Ihrer gestellten Anträge und Anfragen zur Verfügung. Für eine optimale Nutzung aller Services und Funktionen empfehlen wir Ihnen, sich anzumelden. Soweit wir im Portal externe Services verlinken, stehen Ihnen die vorstehend beschriebenen Komfortfunktionen allerdings nicht zur Verfügung.