Melderegister - Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft nach § 45 Bundesmeldegesetz
Hinweise zu diesem Service
Wir danken Ihnen dafür, dass Sie sich an die Stadtverwaltung wenden, um uns auf einen Schaden bzw. Mangel im Stadtgebiet von Geseke aufmerksam zu machen. Sie helfen uns damit, unsere Stadt in Ordnung zu halten. Wir werden uns umgehend darum kümmern, dass Ihre Mitteilung an die zuständige Abteilung oder externe Stelle weitergeleitet und dort bearbeitet wird. Allgemeine Informationen zur Mängelbeseitigung und zur Instandsetzung öffentlicher Anlagen finden Sie bei Interesse auch hier.
Zum Erstellen der Mängelmeldung sind nur wenige Eingaben erforderlich.