Umzugs eines minderjährigen Kindes: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten gemäß § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
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Dieses Formular ist aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht online einreichbar. Nach dem Ausfüllen am Bildschirm erhalten Sie eine Druckvorlage, die Sie bitte mit den nötigen Unterschriften der Stadt Geseke zuleiten.
Informationen zur Dienstleistung
Wenn Sie innerhalb von Geseke umziehen, gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Anmeldung. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Umzug bei der Meldebehörde ummelden. Eine Ummeldung vor dem tatsächlichen Einzug ist nicht möglich. Eine Bestätigung des bisherigen Wohnungsgebers über den Auszug aus der Wohnung ist nicht erforderlich. Der Einzug muss jedoch von dem Wohnungsgeber der neuen Wohnung bestätigt werden (Wohnungsgeberbestätigung).
Weitere Informationen finden Sie hier
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