Bildung und Teilhabe: Digitaler Universalantrag für Empfänger von Kinderzuschlag
Ihr digitaler Antrag auf Bildung & Teilhabe:
Hier können Sie für sich selbst oder für Ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beantragen, sofern für die anspruchsberechtigte Person Kindergeld sowie Kinderzuschlag gewährt werden. Wenn Sie den Antrag für Ihr Kind stellen, benötigen Sie unter folgenden Voraussetzungen einen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung:
- Ihr Kind ist volljährig oder
- es handelt sich nicht um Ihr leibliches Kind.
Sie können mit einem einzigen Vorgang BuT-Leistungen auch für mehrere Kinder beantragen sowie bei mehrfachen Bedarfen verschiedene BuT-Leistungen auswählen.
Dieses Formular ist die digitale Variante des BuT-Antrages. Alternativ stehen Ihnen für alle BuT-Leistungen auch klassische PDF-Vordrucke zur Verfügung, die besonders schnell und einfach ausgefüllt werden können.
Wenn Sie dieses digitale Formular nutzen möchten, betätigen Sie einfach nachstehend den Button „Service jetzt starten“. Wir leiten Sie dann weiter auf die Sozialplattform. Wählen Sie dort bitte „Geseke“ als Ort, um dann anschließend über den Button „Antrag stellen“ den Antragsdialog zu öffnen. Der Online-Antrag erfordert eine Authentifizierung über die BundID.
Bitte beachten Sie:
Der digitale BuT-Antrag ist zwar komplett papierlos zu handhaben, aber ohne die üblicherweise erforderlichen Nachweise kann die Stadt Geseke nicht über den Antrag entscheiden. Wir bitten Sie daher im Interesse einer unkomplizierten und schnellen Bearbeitung, alle Fragen vollständig und plausibel zu beantworten und die jeweils erforderlichen Nachweise direkt mit einzureichen. Die notwendigen Begleitunterlagen können Sie in der Antragsstrecke als PDF-Dateien hochladen.
Notwendige Nachweise:
Zunächst bitten wir Sie, den aktuellen Bescheid der Familienkasse über Kinderzuschlag mit einzureichen, sofern uns dieser nicht bereits vorgelegt wurde. Außerdem werden, je nach Leistungsart, folgende Nachweise benötigt:
| Antrag Schulbedarfspauschale (nur bei Kindern ab dem 16. Lebensjahr) | Schulbescheinigung ⇒ Mustervordruck |
| Antrag eintägiger Ausflug (Schule, Kita) | Teilnahmebestätigung ⇒ Mustervordruck |
| Antrag mehrtägige Klassenfahrt | Schulbescheinigung ⇒ Verbindlicher Vordruck |
| Antrag Lernförderung (Nachhilfe) | Schulbescheinigung ⇒ Verbindlicher Vordruck |
| Antrag Lernförderung bei sonderpädagogischem Förderbedarf | Schulbescheinigung ⇒ Verbindlicher Vordruck |
| Antrag gemeinsame Mittagsverpflegung | Teilnahmebestätigung ⇒ Mustervordruck |
| Antrag soziale und kulturelle Teilhabe (Freizeitaktivitäten) | Kostennachweis ⇒ Mustervordruck |
Für die erforderlichen Nachweise ist vorstehend jeweils ein PDF-Formular verlinkt. Die als „Mustervordruck“ bezeichneten Bescheinigungen können optional verwendet werden, es können aber auch inhaltlich ähnliche Nachweise eingereicht werden, die Ihnen eventuell schon vorliegen. Soweit Bescheinigungen als „Verbindlicher Vordruck“ angegeben sind, empfehlen wir Ihnen, möglichst diese Vordrucke zu verwenden, da nach unserer Erfahrung individuell erstellte Bescheinigungen oftmals inhaltlich unzureichend sind.
Wichtig:
Stellen Sie den Antrag in digitaler Form bitte erst, wenn Ihnen die gegebenenfalls erforderlichen Nachweise bereits unterzeichnet vorliegen und laden Sie diese im Antragsprozess bitte als PDF-Dateien hoch. Wir erhalten Ihren Antragsdatensatz inklusive der hochgeladenen Nachweise in der Regel am nächsten Werktag. Zwar können Sie notwendige Unterlagen selbstverständlich auch in Papierform nachreichen, aber dadurch kann sich die Bearbeitungszeit erheblich verlängern.
Zutreffende Leistungsart:
Sie finden hier im Serviceportal der Stadt Geseke digitale BuT-Anträge für Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag, AsylbLG-Leistungen, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und wegen Erwerbsminderung. Bitte vergewissern Sie sich noch kurz, dass Sie die richtige Antragsvariante gewählt haben. Falls Sie Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter beziehen und BuT beantragen möchten, wählen Sie bitte die Website des Jobcenters.
Datenschutz:
Beachten Sie bitte unser Datenschutz-Informationsblatt.
Hinweis
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