Wohngeld: Änderungsmitteilung zum Lastenzuschuss (digital)
Ihr digitale Änderungsmitteilung zum laufenden Lastenzuschuss:
Gerne können Sie über diesen Online-Service im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten Änderungen Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Geseke mitteilen. Nutzen Sie dazu bitte den Button „Service jetzt starten“.
Beachten Sie bitte, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, relevante Änderungen Ihrer Lebenssituation der Wohngeldbehörde unaufgefordert mitzuteilen. Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn solche Änderungen zu einer Verringerung des monatlichen Anspruchs oder zum Wegfall des Wohngeldes führen können.
Ihre Mitteilung inklusive der von Ihnen eventuell hochgeladenen Nachweise wird binnen weniger Stunden über eine gesicherte Verbindung an die Wohngeldstelle der Stadt Geseke übermittelt und kann dort als Datensatz zur weiteren Bearbeitung direkt in das Wohngeld-Fachverfahren importiert werden. Vielen Dank schon vorab für Ihre Kooperation.
Hinweis
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