Wohngeld: Änderungsmitteilung zum Lastenzuschuss (digital)

Hinweise zu diesem Service

Wohngeldantrag - schnell erledigt!Ihr digitale Änderungsmitteilung zum laufenden Lastenzuschuss:

Gerne können Sie über diesen Online-Service im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten Änderungen Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Geseke mitteilen. Nutzen Sie dazu bitte den Button „Service jetzt starten“. Alternativ dazu können Sie uns Änderungen auch per E-Mail mitteilen.

Beachten Sie bitte, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, relevante Änderungen Ihrer Lebenssituation der Wohngeldbehörde unaufgefordert mitzuteilen. Dies gilt auch und insbesondere dann, wenn solche Änderungen zu einer Verringerung des monatlichen Anspruchs oder zum Wegfall des Wohngeldes führen können. Nur beispielhaft seien hier etwa folgende meldepflichtige Sachverhalte genannt: Erhöhung des Haushaltseinkommens, Verringerung der Anzahl der Haushaltsmitglieder, Beantragung einer Transferleistung (z.B. Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt) durch ein Haushaltsmitglied, Reduzierung der monatlichen Belastung oder Umzug.

Ihre Mitteilung inklusive der von Ihnen eventuell hochgeladenen Nachweise wird binnen weniger Stunden über eine gesicherte Verbindung an die Wohngeldstelle der Stadt Geseke übermittelt und kann dort als Datensatz zur weiteren Bearbeitung direkt in das Wohngeld-Fachverfahren importiert werden. Vielen Dank schon vorab für Ihre Kooperation.

Datenschutz-Informationsblatt

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