Grundsicherung nach dem SGB XII: Erstantrag

Hinweise zu diesem Service

Grundsicherung nach dem SGB XIIGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) können Sie bei der Stadt Geseke auf verschiedene Weise beantragen. Wählen Sie einfach die für Sie passende Möglichkeit für Ihren Erstantrag:

  • persönlich in unserer Dienststelle mit individueller Unterstützung und Beratung,
  • über ein am Bildschirm ausfüllbares und auszudruckendes PDF-Formular oder
  • vollständig digital, wie wir es Ihnen hier im Serviceportal anbieten.

Wenn Sie den Online-Antrag nutzen möchten, betätigen Sie einfach nachstehend den Button „Service jetzt starten“. Wir leiten Sie dann weiter auf die Sozialplattform. Wählen Sie dort bitte „Geseke“ als Ort, um dann anschließend über den Button „Antrag stellen“ den Antragsdialog zu öffnen.

Wichtig: Als Antragsteller/in müssen Sie sich authentifizieren über die BundID.

Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls vorab beim Sozialamt, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden sollten. Diese können Sie im Rahmen der Antragserstellung in den Vorgang hochladen. Sobald Ihr digitaler Antrag vollständig ist, können Sie ihn über die Sozialplattform an die Stadt Geseke versenden. Wir erhalten den Antragsdatensatz inklusive der hochgeladenen Nachweise in der Regel am nächsten Werktag.

Beachten Sie bitte, dass es für eine möglichst schnelle und unkomplizierte Bearbeitung sehr vorteilhaft ist, wenn Sie alle Fragen vollständig und plausibel beantworten und wenn sämtliche für den Antrag notwendigen Begleitunterlagen direkt digital mit eingereicht werden.

Hinweis

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