Wohngeld: Fristwahrender Antrag
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass dieser Kurzantrag keinesfalls den vollständigen Wohngeldantrag ersetzt. Er dient nur der Fristwahrung im Hinblick auf den Beginn des Wohngeldes (ab dem Ersten des Antragsmonats).
Generell kann Wohngeld nur gewährt werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und ein vollständiger Wohngeldantrag mit allen erforderlichen Informationen und Unterlagen eingereicht wird.
Wenn Sie diesen Kurzantrag nutzen, sollten Sie daher den regulären Wohngeldantrag möglichst kurzfristig nachreichen. Mit dem Button „Service jetzt starten“ gelangen Sie zum digitalen Kurzantrag.
Übrigens: Falls Sie Mietzuschuss beantragen möchten und eine aktuelle Mietbescheinigung benötigen, kann ihr Vermieter diese gerne ebenfalls über dieses Serviceportal digital erstellen (alternativ zum PDF-Formular). → Mietbescheinigung digitale Fassung
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