Vergnügungssteuer - Abmeldung -
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Dieses Formular ist aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht online einreichbar. Nach dem Ausfüllen am Bildschirm erhalten Sie eine Druckvorlage, die Sie bitte mit den nötigen Unterschriften der Stadt Geseke zuleiten.
Mit einer Vergnügungssteuer wird das Halten von Geldspiel- oder Unterhaltungsapparaten besteuert. Die Steuer wird dabei für Unterhaltungsgeräte nach der Anzahl der aufgestellten (gehaltenen) Geräte berechnet; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit werden nach dem Einspielergebnis besteuert.
Bei verspäteter Anzeige bezüglich der Entfernung eines Apparates gilt als Tag der Beendigung des Haltens der Tag des Anzeigeneingangs.
Weitere Informationen finden Sie hier