Vergnügungssteuer - Anmeldung -

Hinweise zu diesem Service
Dieses Formular ist aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen nicht online einreichbar. Nach dem Ausfüllen am Bildschirm erhalten Sie eine Druckvorlage, die Sie bitte mit den nötigen Unterschriften der Stadt Geseke zuleiten.
Informationen zur Dienstleistung
Mit einer Vergnügungssteuer wird das Halten von Geldspiel- oder Unterhaltungsapparaten besteuert. Die Steuer wird dabei für Unterhaltungsgeräte nach der Anzahl der aufgestellten (gehaltenen) Geräte berechnet; Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit werden nach dem Einspielergebnis besteuert.
Weitere Informationen finden Sie hier

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