Sozialhilfe: Überprüfungsbogen für SGB XII-Leistungen (digital)
Anmeldung erforderlich
Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.
Ihr digitaler Überprüfungsbogen für Sozialhilfeleistungen:
Wenn Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) beziehen, werden Sie von Zeit zu Zeit gebeten, einen so genannten „Überprüfungsbogen“ zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen einzureichen.
Hierzu können Sie entweder unsere klassischen PDF-Formulare nutzen oder diesen vollständig papierlosen, digitalen Service.
Der Login erfolgt über Ihre BundID-Zugangsdaten (mit Benutzername und Kennwort). Nach der Anmeldung im BundID-Konto werden sie von dort automatisch wieder auf diese Seite zurückgeführt und können das Formular dann starten.
Es wird mit Ihren persönlichen Daten aus dem BundID-Konto vorbefüllt. Auch wenn Sie vertretungsweise für jemand anderen den Vordruck ausfüllen möchten (z.B. als gesetzlicher Betreuer), verwenden Sie bitte Ihre eigene Bund-ID.
Bitte orientieren Sie sich anhand des von der Stadt Geseke übersandten Anschreibens, welche Unterlagen mit eingereicht werden sollen. Sie können diese während des Eingabedialoges als PDF-Dateien hochladen.
Ihr Überprüfungsbogen inklusive der hinzugefügten Nachweise erreicht das Sozialamt der Stadt Geseke über eine besonders gesicherte Verbindung.
Abschließend noch ein technischer Hinweis: Wie alle unsere Online-Services können Sie auch diesen Überprüfungsbogen auf jedem digitalen Endgerät ausfüllen. Somit selbstverständlich auch auf einem Smartphone. Allerdings empfehlen wir bei Smartphone-Nutzung, das Display ggf. auf Querformat zu drehen, sobald Sie die Eingabemaske „Vermögen“ erreichen. Aufgrund der mehrspaltigen Darstellung ist die Anzeige auf kleinen Displays im Hochformat unter Umständen nicht ganz optimal. Bei etwas größeren Displays (z.B. Tablet) sollte das kein Problem sein und die Anzeige ohnehin mehrspaltig erfolgen.